Medienmitteilung: Bundesgerichtsentscheid zur E-ID-Abstimmungsbeschwerde
Das Referendumskomitee E‑ID‑Gesetz-NEIN begrüsst, dass das Bundesgericht mit dem heutigen Entscheid die Rolle der Transparenz in der Politikfinanzierung gestärkt hat, indem es die Wichtigkeit des Transparenzregisters anerkennt. Gleichzeitig hat es jedoch den Rechtsschutz für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche in Zukunft eine Abstimmungsbeschwerde führen wollen, eingeschränkt.