E-ID-Gesetz NEIN

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«Nein zu einem unsicheren digitalen Schweizerpass!»

Das Referendum gegen das E-ID-Gesetz ist offiziell zustande gekommen

Zürich, 07. Mai 2025

Die Bundeskanzlei bestätigt: Das Referendum gegen das Bundesgesetz über die elektronische Identität (E-ID-Gesetz) ist am 07. Mai 2025 offiziell zustande gekommen. Das Komitee E-ID-Gesetz-NEIN freut sich über diesen Meilenstein und dankt den unterstützenden Organisationen, namentlich der Digitalen Integrität Schweiz, der EDU Schweiz, der Jungen SVP Schweiz, den Freunden der Verfassung, Aufrecht Schweiz, sowie Aktionsbündnis Urkantone sowie allen beteiligten Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement! Weitere Organisationen und Einzelpersonen sind aufgerufen, sich dem Komitee E-ID-Gesetz-NEIN anzuschliessen.

Die Privatsphäre ist ein wesentlicher Teil einer freien Gesellschaft. Die Privatsphäre schützt die Autonomie von Bürgerinnen und Bürgern fördert die freie Meinungsäusserung, unabhängiges Denken sowie den Mut zur politischen Teilhabe.

Das neue E-ID-Gesetz wiederholt die Fehler von 2021, als die Schweizer Bevölkerung eine unsichere E-ID primär aufgrund von Datenschutzbedenken ablehnte. Das Gesetz für den digitalen Schweizerpass (E-ID-Gesetz) befördert die missbräuchliche Nutzung von sensiblen Personendaten: Es schützt ungenügend gegen die zunehmende Zahl von Cyberangriffen. Und es gibt die Daten der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismässig an private Unternehmen preis, die sie mit Hilfe von KI analysieren und Profit daraus schlagen. Damit unterläuft das Gesetz die Privatsphäre der Menschen und gefährdet ihre demokratischen Freiheiten.

Das Komitee ist überzeugt, dass die Bevölkerung über die Risiken der E-ID aufgeklärt werden muss. Die elektronische Identität ist ein zentrales Element der Digitalisierung – hier sind Kompromisse inakzeptabel. Die Menschen haben ein Recht auf ihre digitale Integrität und auf eine menschenwürdige Digitalisierung in der Demokratien geschützt werden. Das Komitee ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich zu informieren, mitzudiskutieren und für eine menschenwürdige Zukunft einzutreten.

© 2025 Monica Amgwerd

Argumente gegen das E-ID-Gesetz

Fraglicher Zweck

  • Die E-ID wird im entsprechenden Gesetz lediglich als “elektronischer Identitätsnachweis” beschrieben. Was dies genau bedeutet, erklärt der Bund nicht. Die E-ID ist damit im Grundsatz eine Blackbox.
  • Es werden zwei Verwendungszwecke angeführt: Einerseits Behördengänge, für welche es bereits das Behörden-Login gibt. Andererseits die Altersverifikation im Alltag, etwa am Kiosk. Dafür ist die normale Identitätskarte besser geeignet, weil keine Daten gespeichert werden. Die bisherigen Ausweise sind der E-ID in beiden Punkten — Datensparsamkeit und Sicherheit — überlegen.
  • Am deutlichsten wird die E-ID definiert durch die vorgesehene Kompatibilität mit der EU. Wer wissen will, was die E-ID der Schweiz werden soll, muss deshalb die Entwicklungen der Gesetze und technischen Standards der EU verfolgen. Diese ändern stetig und sind deshalb weitgehend ungewiss. Der Bundesrat verschafft sich im E-ID-Gesetz deshalb die Kompetenz selbständig über die Gestaltung der E-ID zu entscheiden, das bedeutet für die Bevölkerung eine grosse Unsicherheit.

Datenspuren im Alltag

Bislang gilt für uns Bürger und Bürgerinnen im digitalen Raum und auch im Alltag: Pass und ID werden kaum verlangt und auch nicht gespeichert. Es fallen bisher wenig bis keine Daten an. Die E-ID ändert dies: sie fördert, dass ständig und unnötig personenbezogene Daten gespeichert werden. Darunter Namen, Geburtsdaten, die AHV-Nummern und biometrische Gesichtsbilder, die dann Zielscheibe von Angriffen und Analysen werden können. Das ist ein unnötiges Sicherheitsrisiko.

Keine Garantien

Das E-ID-Gesetz bietet keine sicheren Datenschutz-Standards. Es benutzt zwar Schlagwörter aus der Datenschutz-Sprache, garantiert aber nichts. Unternehmen können mittels der E-ID beliebig Daten sammeln, verknüpfen, analysieren und daraus Verhaltensprofile der Bürgerinnen und Bürger anfertigen. Diese können für Werbezwecke oder politische Beeinflussung benutzt werden.

Weitere Argumente

Im Gesetz fehlt der Grundsatz, dass die E-ID gänzlich freiwillig bleiben wird: Extrakosten für Dienstleistungen ohne E-ID drängen die Bevölkerung zur Nutzung. Menschen mit wenig Geld, ältere Personen oder andere Gruppen, die eine Nutzung nicht wollen oder sich nicht leisten können, werden benachteiligt.

Die E-ID befolgt den Grundsatz der Transparenz nicht: Entscheidende Teile der aktuellen Technologie — namentlich das Online-Ausstellungsverfahren — werden geheim gehalten. Sie entziehen sich unabhängigen Sicherheitsprüfungen und damit der demokratischen Kontrolle. Das E-ID-Gesetz verpflichtet den Bund auch nicht die zukünftigen Technologien der E-ID offen zu legen.

Ein mit der E-ID inhaltlich verbundenes Gesetz verlangt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bei der Benutzung von Social Media ihre Identitäts-Daten an Big Tech liefern müssen. Dies ist besonders heikel, da auf Social Media detaillierte, psychologische Verhaltensprofile von allen Menschen angefertigt werden. Diese Verhaltensprofile können dann mit den Schweizer Pass-Daten verbunden werden. Im Fall von TikTok flössen unsere Verhaltensprofile mit den damit verbundenen Schweizer Pass-Daten an den chinesischen Staat.

Komplexe Algorithmen der künstlichen Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten zur Datenauswertung (Deep Data Mining) und ermöglichen die Analyse der Menschen in bisher unbekanntem Ausmass. Auch vereinfacht KI die Ausführung von Cyberangriffen — und damit die Wahrscheinlichkeit von kriminellem Zugriff auf unsere Daten, siehe ,Cyberangriffe’.

Bei jedem Gebrauch der E-ID speichern Firmen sensible Pass-Daten auf ihren Servern. Viele Firmen verfügen nicht über ausreichende Cyber-Sicherheits-Systeme. Somit sind Unternehmen und die Daten von uns Bürgerinnen und Bürgern ein leichtes Ziel für kriminelle Hacker. Das E-ID-Gesetz müsste von den Unternehmen deshalb zusätzliche Sicherheitsstandards verlangen und deren Einhaltung regelmässig prüfen.

Überwachung kann sowohl von privaten Unternehmen als auch von staatlichen Institutionen ausgehen. Private Unternehmen verkaufen die Daten aus dieser Überwachung für finanzielle Gewinne. Staaten können sie einsetzen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu analysieren und kontrollieren. Beide Formen der Überwachung stehen im Widerspruch zu den Prinzipien demokratischer Systeme und haben das Potenzial, diese zu untergraben. Überwachung betrifft daher nicht nur das Individuum, sondern ihre Gefährlichkeit erstreckt sich auf die gesamte Gesellschaft. Überwachung hat weitreichende Konsequenzen für die demokratische Ordnung – und damit für zukünftige Generationen.

Bürgerinnen und Bürger haften selbst für die Sicherheit ihrer E-ID im Missbrauchsfall. Dies ist bei bisherigen Ausweisdokumenten nicht der Fall. Was diese Haftung im Detail und Einzelfall bedeutet, ist unklar.

Die Infrastruktur der E-ID wird an einigen Orten auf der Welt zur Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung verwendet, namentlich mit Sozialkreditsystemen. Diese bewerten Bürgerinnen und Bürger nach einem Punktesystem. Der bekannteste Fall ist China. Aber auch in Österreich und Italien sind ähnliche Systeme im Test. Diese sind gefährlich für die Menschen und widersprechen der Demokratie im Grundsatz. Damit eine E-ID in Zukunft sicher sein kann und das Vertrauen der Bevölkerung hat, muss der Betrieb von Sozialkreditsystemen durch das E-ID-Gesetz verboten werden. Prinzipiell ist ein Verbot von Sozialkreditsystemen auch in der Bundesverfassung notwendig.

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