E-ID-Gesetz NEIN

Medienmitteilung: Stellungnahme zur Verordnung zum Bundesgetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID)

Autor: J. S.
Datum: 16. Oktober 2025 10:30

Am 20. Juni 2025 eröffnete das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID). Die Digitale Integrität Schweiz hat gestern ihre Stellungnahme zur VEID eingereicht.

Die Digitale Integrität Schweiz hat das Komitee E-ID-Gesetz-NEIN geleitet und dessen Argumente und Kritik am E-ID-Gesetz verantwortet. Die Digitale Integrität Schweiz ist eine nationale Partei, die sich für eine bedachte, sichere und menschenwürdige Digitalisierung einsetzt. Die Digitalisierung soll für Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert bieten, wobei demokratische Grundsätze stets geschützt werden sollen.

Generalsekretärin Digitale Integrität Schweiz sowie Kampagnenleiterin E-ID-Gesetz-NEIN, Monica Amgwerd: „Nach dem knappen Abstimmungsresultat erwarte ich, dass der Bund die berechtigten Bedenken der Bevölkerung ernst nimmt um Vertrauen zu schaffen. Das bedeutet, dass Privatsphäre- und Sicherheitsgarantien in der Verordnung VEID sowie deren Verankerung im E-ID-Gesetz durch eine Gesetzesrevision, vorgenommen werden müssen.“

Unsere Forderungen sind als übergeordnete Leitlinien zur Gestaltung der E-ID und der E-ID-Infrastruktur anzusehen. Diese sollen sorgfältig in der ganzen Verordnung verwirklicht werden. Es ergeben sich daraus auch Anpassungen auf gesetzlicher und technischer Ebene, welche die E-ID-Infrastruktur betreffen.

„Um Schutz gegenüber Missbräuchen durch Konzerne zu bieten, muss die E-ID-Infrastruktur diese soweit möglich technisch verhindern und klare und effektive Sanktionierung durchsetzen.“, sagt Jonas Sulzer, Co-Präsident Digitale Integrität Schweiz.

Folgende Forderungen sollen in der Verordnung zum BGEID an sämtlichen geeigneten Stellen ergänzt und wo nötig durch separate, neu geschaffene Artikel explizit verankert werden:

  1. Keine kommerzielle Nutzung und Beschränkung auf gesetzlich vorgeschriebene Situationen

  2. Unverknüpfbarkeit der Daten und vollständige Offenlegung vom Code (Opensource)

  3. Freiwilligkeit im Sinne des Rechts auf ein Offline-Leben

  4. Keine Verwendung für Sozialkreditsysteme

  5. Keine Verwendung der biometrischen Gesichtsdaten für Facial Recognition oder andere Überwachung

  6. Missbräuchliche Abfragen der E-ID müssen technisch verhindert werden und Konsequenzen haben

  7. Die Kosten für den Betrieb und die Entwicklung der E-ID-Infrastruktur müssen von den Ausstellerinnen und Verifikatorinnen getragen werden

  8. Es darf kein Nudging zur Nutzung der E-ID geben: sie muss gegenüber der herkömmlichen ID gleichbehandelt werden

  9. Wenn die E-ID-Infrastruktur für andere Ausweise benutzt wird, dann müssen diese Ausweise ebenfalls sämtliche Datenschutzgarantien einhalten welche für die E-ID gelten

  10. Das Vorweisen und Verifizieren von elektronischen Ausweisen sollte, in Anbetracht der Resilienz für kritische Infrastrukturen, offline funktionieren

Stellungnahme VEID

Für Rückfragen:

Digitale Integrität Schweiz
Monica Amgwerd, Generalsekretärin
+41 76 439 32 31
amgwerd@integritaet.ch