E-ID-Gesetz NEIN

Abstimmungsbeschwerde – Offenlegung aller Interventionen der Swisscom

Wir haben als Komitee E-ID-Gesetz-NEIN am 22. September 2025 eine Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Darin verlangen wir die Offenlegung aller Interventionen der Swisscom in den Abstimmungskampf. Bundesnahe Unternehmen sind zur politischen Neutralität verpflichtet und dürfen den demokratischen Prozess nicht mit einseitigen Interventionen beeinflussen.

Am 22. September 2025 wurde die Abstimmungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zürich sowie ein offener Brief an Herrn Bundesrat Albert Rösti (Vorsteher UVEK) und Herrn Christoph Aeschlimann (CEO Swisscom) versendet: